Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur, mit Sitz Frohnstr. 11 a, 40789 Monheim und dem Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.
2. Auftragserteilung
2.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.
2.3 Mit Annahme des Angebots kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung von Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur an den Kunden übersandt worden ist.
2.4 Für Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur kann jede natürliche oder juristische Person als
Auftraggeber gelten, die ihr einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische
Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen
Namen und Anschrift sie dem Übersetzungsservice bei Auftragserteilung mitteilt.
2.5 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen.
Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die
guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des
Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom
Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.
2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Übersetzungsservice
rechtsverbindlich.
2.7 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur ist bei berechtigtem Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Aufrichtigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der
Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss oder andere Sicherheiten zu verlangen.
3. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung
3.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur eine Arbeitsübersetzung. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte Sprache zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Die Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
3.2 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur.
3.3 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten
Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und
Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und
Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines
Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.
3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden.
3.5 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses
zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und
Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht
im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist
der Kunde verpflichtet, Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur diese Auflagen bei
Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes
und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende
Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.
4. Lieferfristen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig.
Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es
feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.
4.2 Kann inkultur eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner
Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in
vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
In diesem Fall ist Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur jedoch nicht zur Leistung von
Schadenersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits
teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.
4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem
und/oder Internet, usw. als ausgeführt.
4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung
durch das Medium als erfolgt.
4.5 Der Auftraggeber unterstützt den Übersetzungsservice inkultur bei der Auftragsausführung,
indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im
Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.
4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des
Vertrags vom Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede
Annahmeverweigerung des Produkts des Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur stellt eine
Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Artikel 7.3 finden
entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.
5. Änderung und Annullierung von Aufträgen
5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist
Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder
die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt
der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit und Artikel 5.3 findet Anwendung.
5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses
Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf
Stundenbasis zu fordern. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur stellt dem Auftraggeber auf
Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine
Gewähr für deren Qualität.
5.3 Sollte Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur für die Auftragsausführung Zeit eingeplant
haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des
angegebenen Preises in Rechnung stellen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur übertr.gt dem Kunden – vorbehaltlich der
vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich
unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf.
sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne
dies Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur vorher anzuzeigen, und ohne dass eine
Zustimmung von Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur erforderlich ist.
6.2 Beim Erstellen von Übersetzungen können sogenannte Übersetzungsspeicher als Hilfsmittel
verwendet werden. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur garantiert, dass beim Speichern in
und bei der Verwendung aus den Übersetzungsspeichern keine vertraulichen Informationen aus dem
Quelltext reproduziert werden. Sollten sich Rechte wie Nutzungsrechte oder Datenbankrechte aus
der Verwendung der Übersetzungsspeicher ergeben, besitzt Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur diese, sofern nicht anders vereinbart.
7. Preise und Zahlung
7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere
Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.
7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter
Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet,
es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein
Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den
Mindestsatz nicht übersteigt.
7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne
Abzug nach 7 Tagen zur Zahlung fällig. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur stellt dem
Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Bei
Zahlungsverzug ist Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur berechtigt, den Verzugsschaden
geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur berechtigt,
Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu
verlangen. Falls Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur in der Lage ist, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, ist Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur berechtigt, diesen
geltend zu machen. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur kann bei der Geltendmachung ein
Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftragssteller zu tragen.
Der Kunde ist berechtigt, Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur nachzuweisen, dass als Folge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach
Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und
Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und
Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das
Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand
oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
7.5 Das Honorar für die Übersetzung ist basiert auf einem beim Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur geltenden Worttarif oder Stundensatz, sofern nicht anders vereinbart. Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur kann zusätzlich zur regulären Bezahlung etwaige mit der
Auftragsausführung verbundene Kosten in Rechnung stellen.
8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche
Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als
vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.
8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde
Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur
Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch
den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen,
fehlerhafte Originaltexte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei
begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur
das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu
erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich
die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen,
unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.
8.6 Sofern die Reklamation begründet ist, ist Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur
berechtigt, die gelieferte Übersetzung innerhalb von angemessener Zeit zu verbessern oder
anzupassen. Sofern Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur dem Wunsch nach Korrektur oder
Anpassung aus redlichen Gründen nicht entsprechen kann, kann Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf den Preis geben.
8.7 Sollten Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur und der Auftraggeber nicht zu einer
Übereinkunft kommen, kann der Fall bei einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden, die auf
Streitigkeiten über vergleichbare Dienstleistungen spezialisiert ist. Sollte der Auftraggeber dem
zustimmen, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle für beide Parteien bindend.
9. Haftung
9.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur haftet ausschließlich für einen Schaden, der
nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem .bersetzungsbüro zuzuordnenden Fehlers ist. Irina
Neumann, Übersetzungsservice inkultur haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie
Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.
9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags
beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes exkl.
MwSt. der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung des .bersetzungsbüros ist jedoch auf
jeden Fall auf maximal 500 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn
der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.
9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur von jeglicher Haftung.
9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr
von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
9.5 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von
Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die
Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur haftet ferner
nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und
Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c)
durch etwaige Computerviren in den vom Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur gelieferten
Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
9.6 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung
für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.
9.7 Der Auftraggeber sichert Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur Freistellung gegen alle
Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede
Haftung Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur auf Grund dieses Absatzes aus.
9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, Irina Neumann, Übersetzungsservice
inkultur gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von
Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in
Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.
10. Auflösung
10.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber
schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder
seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie
bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Irina Neumann,
Übersetzungsservice inkultur ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur
unverzüglichen Zahlung aufzufordern.
10.2 Kann Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur seinen Verpflichtungen durch Umstände, die
außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen,
ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik,
Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von
Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
10.3 Sollte Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein,
die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu
diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten
verpflichtet.
11. Rechte Dritter und Freistellung
11.1 Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen,
welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung
entgegenstehen. Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur ist berechtigt, gegebenenfalls
geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
11.2 Der Kunde stellt Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur und dessen Unterauftragnehmer
von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung
oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren
Bearbeitung beruhen.
12. Werberecht
12.1 Irina Neumann, Übersetzungsservice inkultur ist berechtigt, den Namen und die Marke des
Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Der Vertrag gilt als in der Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und unterliegt deutschem
Recht.
13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Monheim am Rhein, Deutschland.